Datenschutz

Wir sind der externe
Datenschützer Datenschutzberater Datenschutzbeauftragte Datenschutz-Coach für Mittelständler, Onlinehändler und Sie

Überlassen Sie Datenschutz nicht dem Zufall und profitieren Sie von unserer Expertise. Schützen Sie sich vor Strafen und Reputationsverlust! Wir beraten Unternehmen darin, wie sie Ihren Datenschutz optimieren und Datenpannen beheben, um hohe Bußgelder und Ärger zu vermeiden.

Datenschutz & Ihr Unternehmen

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 wurden Bußgelder in Höhe von rund vier Mrd. Euro verhängt. Bis 2023 belief sich die Anzahl der Strafzahlungen auf mehr als 1.600.

Was bedeutet Datenschutz?

Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, die im Unternehmen erfasst, verarbeitet und gespeichert werden und die es vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen gilt.

Die Anforderungen an die Maßnahmen im Unternehmen und die Rechte Betroffener regeln die Datenschutzgesetze, allen voran die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Warum ist Datenschutz auch für Sie wichtig?

Datenschutz ist ein kritischer Faktor für Ihr Unternehmen. Warum? Weil er Pflicht ist und weil bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften existenzbedrohende Strafen drohen. Schäden an der Reputation Ihrer Organisation oder Marke auf Grund von Datenlecks können gleichermaßen gefährliche Wirkungen haben.

Wie sorgen die CLOUDEXPERTEN dafür, daß Ihr Unternehmen sicher ist?

Nehmen Sie sich 15 Minuten Zeit, um zu erfahren, wie Sie Ihre Firma krisensicher auf die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz einstellen und wie Sie alle Ihre Pflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden erfüllen.

Am Ender dieser Seite wissen Sie, wie die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz aussehen, welche Stolperfallen zu beachten sind, welche Strafen drohen und wie Sie sich mit unserer To-Do-Liste DSGVO-konform aufstellen.

Datenschutz im Unternehmen

Warum ist Datenschutz wichtig für Ihr Unternehmen?

Zu der Frage was ist Datenschutz? Ist die viel wichtigere Frage, warum Datenschutz wichtig ist und von vitalem Interesse für Ihr Unternehmen, da mangelnder Datenschutz oder Lücken im Datenschutz einfach sehr teuer sein können. Und diese Strafen gibt es tatsächlich: der Bußgeldtracker zeigt Ihnen, welche Unternehmen welche Strafen in Deutschland und Europa gezahlt haben. Lassen Sie sich überraschen! Häufig sind es nicht einmal die Behörden, sondern der Mitbewerb oder ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Stein ins Rollen bringen. Schützen Sie sich, bevor es zu spät ist, denn ganz leicht trifft es auch Sie!

Was sind personenbezogene Daten?

Datenschutz bewahrt vor Missbrauch. Mit fortschreitender Digitalisierung werden der Schutz von persönlichen Daten und der Schutz vor Datenmissbrauch immer wichtiger. Datenpannen resultieren in Rufschädigung und Imageverlust, die abschreckend auf Kundinnen und Kunden und auf die eigene Belegschaft wirken. Auch für Investoren, Geschäftspartner, Zulieferer und alle anderen Stakeholder sind Datenpannen Gift, denn sie bedeuten immer einen immensen Vertrauensverlust. Machen Sie rechtzeitig die Schotten dicht, bevor es zu spät ist! Also nochmal zurück auf die Frage was ist Datenschutz? Es betrifft auch Sie selbst Ihren Daten.

Nicht zuletzt erwarten Ihre Fans, Follower und Käufer, dass Sie die Regeln der informationellen Selbstbestimmung befolgen, die der Gesetzgeber mit Absicht im Grundgesetz verankert hat. Wirksamer Datenschutz ist ein Verkaufsargument und baut Vertrauen auf. Wir helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, erfahren sie jetzt.

Worum geht es beim Datenschutz überhaupt?

Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten (pbD), wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer – Daten, die viele noch nicht als sensibel ansehen würden – aber auch Angaben zum Gehalt, zu den Vermögensverhältnissen, zur Ausbildung oder zur IP-Adresse des Computers und besonders schützenswerte biometrische Daten, wie den Fingerabdruck, Daten zur Krankheitsgeschichte und Gesundheit, Angaben zur Religion, zur sexuellen Orientierung, parteipolitischen Präferenz, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder zur ethnischen Herkunft.

Beim Datenschutz geht es immer um die Daten natürlicher Personen – Menschen – und die haben ein Recht auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Die UNO hat Datenschutz zum Grundrecht erklärt. Die EU hat dies bestätigt und auch das Bundesverfassungsgericht steht dazu: Sie sind gesetzlich verpflichtet, dieses Grundrecht zu schützen!

Welche Folgen hat Datenmissbrauch?

Unsere Daten gehören uns und es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten oder publiziert werden. Von einfacher Scham, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, von Familie und Freunden oder der Identität, können Datenschutzlecks  irreparable Schäden verursachen, bis hin zum Suizid. Daher hat jeder Mensch ein Interesse am Schutz seiner personenbezogenen Daten, das es zu wahren gilt.

Vorsicht, Einbrecher! Was bedeutet das im Datenschutz?

Mit fortschreitender Digitalisierung steigt der Austausch von Daten im Internet weiter an und personenbezogene Daten sind zur heißen Ware geworden, um die sich Unternehmen, Staaten und auch Kriminelle reißen. Sehr häufig teilen User ihre Daten freiwillig, beim Einkaufen und Surfen im Internet oder durch ihre Social Media-Aktivitäten. Im Gegensatz zum Hauseinbruch, den sie sofort bemerken, stellen sie jedoch erst Monate später fest, wenn Ihre digitalen Daten gestohlen wurden. Und da Sie mit allen Ihren Online-Aktivitäten Spuren hinterlassen, können Datensammler aus diesen umfassende Nutzer- und Persönlichkeitsprofile erstellen.

Was ist die DSGVO?

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der EU und in Deutschland die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Mit Inkrafttreten führte der Gesetzgeber einen Erlaubnisvorbehalt ein, der eine aktive Zustimmung von Betroffenen zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten erfordert. Bußgelder für Datenschutzverstöße können seither schmerzhafte Höhen erreichen und es wurden umfassende Rechenschaftspflichten eingeführt. Umsetzen müssen das: Sie!

Informationelle Selbstbestimmung

Ich entscheide über meine Daten!

Jeder Mensch darf selbst bestimmen, was mit seinen Daten geschieht. Der Gesetzgeber nennt dies „informationelle Selbstbestimmung“ und hat das Recht darauf im Grundgesetz verankert. Das zeigt, welchen Stellenwert er diesem Grundrecht beimisst. Die Verarbeitung von Daten, d.h. deren Anlage, Nutzung und Löschung, wird in Deutschland von der DSGVO und durch das nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Datenschutzbehörden

Neben der DSGVO und dem BDSG hat der Gesetzgeber auch Kontrollorgane berufen, die über die Einhaltung und die Umsetzung der Datenschutzgesetze wachen. Auf nationaler Ebene ist das der/die Bundesdatenschutzbeauftragte und auf Ebene der sechzehn Bundesländer sind es die Landesdatenschutzbeauftragten.

Betriebliche & behördliche Datenschutzbeauftragte

Für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes in Firmen, Organisationen, Behörden und Vereinen, müssen entsprechend qualifizierte Datenschutzbeauftragte vor Ort bestellt werden. Diese unterstützen Entscheidungsträger und Verantwortliche, datenschutzkonforme Prozesse zu definieren, Risiken auszuschließen und effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

Interne & externe Datenschutzbeauftragte

Jedes Unternehmen und jeder Verein mit 20 Mitarbeitern / Mitgliedern und mehr, muss laut Gesetz einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Da Datenschutzbeauftragte qualifiziert sein müssen für ihre Aufgabe, kann die Stelle mit speziell weitergebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden oder mit externen Fachleuten, die im Regelfall mehrere Mandate tragen. Die Aufgabe bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit sich und sollte nur mit echten Profis und / oder geeigneten Führungskräften mit der nötigen Kompetenz besetzt werden.

Einfacher geht's nicht

Unsere Datenschutz-Checkliste

Nutzen Sie unsere 8-Punkte Checkliste für eine erste Analyse Ihrer Datenschutz-Performance.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Was beinhaltet die DSGVO?

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018, wurde der Datenschutz europaweit einheitlich geregelt. Die DSGVO enthält Bestimmungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Privatunternehmen und öffentliche Stellen regelt. Darüber hinaus beinhaltet die Verordnung 173 Erwägungsgründe, die die jeweiligen Artikel näher erläutern und die bei der Auslegung der gesetzlichen Sachverhalte helfen sollen.

Datenschutz & freier Datenverkehr

Erklärtes Ziel der DSGVO ist der Schutz von natürlichen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, unter Gewährleistung des freien Verkehrs solcher Daten (Art. 1, Abs. 1, DSGVO). Diese beiden Pole markieren das Spannungsfeld des Datenschutzes.

Melde- & Rechenschaftspflichten

Die DSGVO erlegt Unternehmen umfang-reiche Melde- und Rechenschaftspflichten auf und ordnet die Wahrung der Datensicherheit sowie die Umsetzung von Betroffenenrechten an, während sie gleichzeitig die Rechte der Verbraucher stärkt.

Geldbußen & DSGVO-Strafen

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann im schlimmsten Fall mit bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße oder mit einer Strafe in Höhe von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Wert höher ausfällt – pro Datenpanne und pro Verstoß!

DSGVO Schadenersatzansprüche

Zusätzlich räumt die DSGVO Schadenersatzansprüche für materielle und immaterielle Schäden ein, die Personen auf Grund der Verletzung von Pflichten aus dem Datenschutz entstehen – und diese werden immer häufiger auch eingeklagt!

Ihr DAtenschutzexperte

Thomas Kowoll

Seit vielen Jahren bin ich als Entwickler und Experte für Datenschutz tätig. Nach meinem Studium der Informatik und Pädagogik in Tübingen habe ich mich auf die Entwicklung von Praxislösungen für sicheres Arbeiten und Datenschutz spezialisiert. Speziell dem Bereich der Cloud-Technologie gilt mein besonderes Interesse.

Als Connector zwischen Mensch und Technologie sehe ich die Cloud als eine Möglichkeit mit vielen Vorteilen, Daten sicher zu speichern und von überall aus darauf zugreifen zu können. Gleichzeitig bringt die Cloud einige Risiken mit sich. Datenschutz und Datensicherheit sind hierbei von größter Bedeutung.

Mit meinem in der Praxis erworbenen Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstütze ich Unternehmen und Privatpersonen, ihre Daten in der Cloud sicher zu verwahren und die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen umzusetzen. Dabei gehe ich auf die individuellen Bedürfnisse meiner Kunden ein und entwickele für sie maßgeschneiderte Lösungen, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Cloud-Technologien können ein entscheidender Bestandteil moderner Arbeitsprozesse sein, sofern die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen getroffen werden. Als Experte für Datenschutz in der Cloud setze ich mich dafür ein, daß meine Kunden ihre Daten sicher und effektiv in der Cloud nutzen können.

Häufig vernachlässigt - Selten ungestraft

Datenschutz auf Internetseiten

Jede Website, egal ob sie professionell oder privat als Liebhaberseite genutzt wird, braucht eine Datenschutzerklärung. Diese ist Pflicht und ohne Datenschutzerklärung auf der Website droht Ihnen eine Abmahnung in Höhe von einigen Hundert oder Tausend Euro.

Eine Datenschutzerklärung darf auf keiner Internetseite fehlen

Warum? Weil Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht darauf haben zu erfahren, ob und zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werde, bevor sie ein Angebot auf einer Website nutzen. Und dies gilt laut Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für Webseiten von Unternehmen, Behörden und Privatanbietern gleichermaßen:

  • § 25 TTDSG bestimmt, dass ein Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist und in die Verarbeitung eingewilligt hat.

Personenbezogene Daten laut TTDSG sind Informationen über Name, Adresse, E-Mail-Adresse, vor allem aber die IP-Adresse und das gewonnene Wissen darüber, welche Seiten eine Person im Internet besucht, das sogenannte Nutzerverhalten. In diesem Sinne erhebt JEDE Website personenbezogene Daten und die Datenschutzerklärung ist Pflicht für jeden Betreiber.

Ohne Datenschutzerklärung auf der Website riskieren Sie eine teure Abmahnung, denn eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung auf einer gewerblichen Internetseite ist ein Wettbewerbsverstoß. Dabei können nicht nur Behörden und Rechtsanwälte, sondern auch Konkurrenten Abmahnungen versenden, Schadensersatz einfordern und auf Unterlassung pochen. Auch die Verbraucherschutzverbände kontrollieren die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien durch Gewerbetreibende, um Gewinne auf Basis unrechtmäßig erlangter Daten zu sanktionieren. Gefahr für eine Abmahnung droht folglich aus mehreren Richtungen!

Neben finanziellen Ausgleichsansprüchen eines Rechtsanwalts, können Abmahnungen auch Schadenersatzansprüche und einen Anspruch auf Unterlassung enthalten.

  • Art. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besagt: „Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.“

Mitbewerber können diesem Grundsatz nach Schadenersatz geltend machen, auch wenn es sich in der Praxis als sehr schwierig erwiesen hat, die Höhe der Forderung zu beziffern. Um die genannten Risiken zu vermeiden, sollten Datenschutzerklärungen auf gewerblichen Websites auf keinen Fall unangepasste Vorlagen sein, denn Betreiber müssen mit empfindlichen Strafen in bis zu fünfstelliger Höhe rechnen – in Einzelfällen sind sogar höhere Beträge möglich –  wenn Sie ihrer Informationspflicht im Umgang mit personenbezogenen Daten nicht nachkommen.

Der Gesetzgeber hat natürlichen Personen einen Erlaubnisvorbehalt für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeräumt. Diese Daten dürfen folglich nicht verarbeitet werden, ohne dass der / die Betroffene

  • über die Verarbeitung der Daten vorab in Kenntnis gesetzt wird,
  • die Art und den Zweck der Datenverarbeitung erfährt und
  • seine Einwilligung dazu geben, nicht geben oder jederzeit widerrufen kann.

Von besonderem Gewicht in der Datenschutzerklärung ist Information, d.h. der grundsätzliche Hinweis, dass personenbezogene Daten erhoben werden. Betroffene haben jedoch auch das Recht zu erfahren, welche Daten wie verarbeitet werden. Server-Logfiles und Cookies sollten daher in Ihrer Datenschutzerklärung zwingend erwähnt werden:

  • Server-Logfiles werden auf nahezu jeder Website angelegt und speichern bspw. die IP-Adresse der Nutzer, Zeitpunkt und Verweildauer und die besuchten Seiten.
  • Die meisten Websites erzeugen auch Cookies, kleine Textdateien, die Infos über das Nutzerverhalten speichern und den Besucher wiedererkennbar machen. Diese Cookies werden im Browser des Users abgespeichert und erhöhen die Benutzerfreundlichkeit, da präferierte Nutzer-Einstellungen bei späteren Besuchen erneut verwendet werden. Cookies erhöhen jedoch auch die Datenmenge, die über den User gespeichert wird.

Analyse- und Statistiktools werten personenbezogene Daten gründlich aus und machen diese erst nutzbar. Seitenbetreiber wollen durch den Einsatz solcher Tools vor allem Informationen über das Nutzerverhalten gewinnen:

  • Welche Seiteninhalte werden besonders oft gelesen?
  • Wie lange bleiben Nutzer auf welcher Seite?
  • Über welche Endgeräte erfolgt der Seitenzugriff (Smartphone, Tablet oder PC)?
  • Welches Betriebssystem und welchen Provider nutzt der User?

Je genauer ein Seitenbetreiber seine Zielgruppe und ihr Nutzerverhalten kennenlernt, desto besser kann er sein Angebot weiterentwickeln. Aus diesen Gründen sieht der Gesetzgeber auch für die Nutzung von Analyse- und Statistiktools eine Informationspflicht vor und das Tool und die Art der erhobenen und genutzten Daten gehört in die Datenschutzerklärung.

Programme und Plug-Ins, die umfangreiche Informationen über die Nutzer Ihrer Website und deren Verhalten sammeln, z.B. Google Anayltics, verarbeiten sehr viele spezifische Daten und müssen deswegen zwingend in der Datenschutzerklärung deklariert werden. Zudem sieht der Gesetzgeber einen Banner vor, der Seitenbesucher vorab auf die Verwendung wie von Analytics hinweist und darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden. Bei der weiteren Verwendung der Daten müssen die Besucher einwilligen, dafür sind diese Banner eigentlich da.

Social Media nimmt einen immer größeren Stellenwert im Verkauf und Marketing ein und dies macht den Einsatz von Social Media-Buttons äußerst interessant. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies jedoch problematisch, denn die Einbindung solcher Plug-Ins, z.B. von Facebook, YouTube, Twitter, Instagram oder Pinterest, übermittelt Nutzerdaten an die Betreiber der Plattformen, die alle in den USA ihren Firmensitz haben, d.h. außerhalb des Geltungsbereiches europäischer Datenschutzgesetze. Wenn Sie solche Dienste nutzen, müssen Sie dies zwingend in Ihrer Datenschutzerklärung mit klaren und detaillierten Angaben darlegen. Welchen Dienst nutzen Sie und welche Daten werden verarbeitet? Auch hier wird in der Regel eine Einwilligung seitens der Benutzer erforderlich sein.

Neben der Datenschutzerklärung ist ein Impressum Pflicht auf jeder Website und der wohl häufigste Grund für Abmahnungen, da es schlichtweg auf vielen Websites fehlt. Der Inhalt des Impressums ist vergleichsweise überschaubar und muss den Namen und die korrekte Firma des Seitenbetreibers, sowie Kontaktmöglichkeiten beinhalten. Jeder Seitenbesucher soll den Betreiber der Website über die Angaben im Impressum kontaktieren können.

  • In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie klären, was mit den Nutzer-Daten geschieht, die bei der Kontaktaufnahme erhoben werden, z.B. die E-Mail-Adresse.

Das Internet ist das einfachste und schnellste Medium zum gegenseitigen Austausch und zum Teilen von Informationen. Für die meisten Interaktionsmöglichkeiten muss sich der Nutzer allerdings registrieren oder anmelden und dafür seine personenbezogenen Daten abgeben.

Die Datenschutzerklärung Ihrer Website muss deshalb klarstellen, welche Daten wozu verarbeitet werden und wie diese genutzt werden. Wenn Ihr Nutzer z.B. Kommentare oder Bewertungen abgeben oder die Website abonnieren soll und dafür seine E-Mail-Adresse abgeben muss, dann ist dies in der Datenschutzerklärung aufzuführen.

Das Telemediengesetz legt nicht nur fest, dass eine Datenschutzerklärung auf jeder Website Pflicht ist – egal ob diese gewerblich oder privat genutzt wird –  es legt auch fest:

  • Datenschutzhinweise müssen vom Nutzer jederzeit einsehbar sein, von jeder Seite der Website aus, d.h. auch von allen Unterseiten.
  • Der Nutzer muss augenblicklich erkennen können, wo die Bestimmungen aufgeführt sind und wie er dorthin gelangt.
  • Datenschutzerklärung und Impressum sind klar voneinander zu trennen. Der Link zur Datenschutzerklärung muss deutlich sichtbar und klar beschriftet sein, beispielsweise mit „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“.
  • Ganz wichtiger TIPP: Ein Cookie-Banner darf den Link auf das Impressum und auf die Datenschutzerklärung nicht verdecken.

Mustergliederung für eine Datenschutzerklärung

Hier finden Sie eine Mustergliederung für die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website. Diese kann folgende Punkte beinhalten:

  • Allgemeine Datenschutzhinweise
  • Technische Aspekte (Server-Logfiles)
  • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Cookie-Nutzung
  • Kontaktformular-Einbindung
  • Erhebung personenbezogener Daten mittels Kommentarfunktion
  • Abo-Optionen einer Website
  • Nutzung von Google Analytics
  • Einbindung eines Facebook-Plug-Ins
  • Einbindung eines Google-Plus-Plug-Ins
  • Einbindung eines Twitter-Plug-Ins
  • Newsletter-Angebot
  • Schlussbestimmungen: Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung

Achtung: Bitte nutzen Sie Vorlagen aus dem Internet nicht 1:1 und ohne diese zu prüfen! Ihre Datenschutzerklärung muss auf jeden Fall an Ihre Webseite adaptiert und um einige Punkte erweitert oder verkürzt werden (z.B. Analysetools, deren Name, Art der erhobenen Daten…).

Wir empfehlen Ihnen, nur die Textabschnitte in Ihrer Datenschutzerklärung zu nutzen, die Sie wirklich benötigen. Überprüfen Sie bitte auch, ob Sie alle Punkte berücksichtigt haben, die im Sinne des BDSG und TMG relevant sind.

Wichtig: Gehen Sie bitte auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Datenschutzhinweise vor der Onlinestellung von einem qualifizierten Datenschutzbeauftragten Ihres Vertrauens prüfen!

Einfacher geht's nicht

Mustergliederung für eine Datenschutz-Erklärung

Nutzen Sie unsere Mustergliederung für die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.

Einfacher geht's nicht

Mustergliederung Datenschutz-Erklärung

Nutzen Sie unsere Mustergliederung für die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.

Datenschutz & Datenschutz-Management

Datenschutzbeauftragter

Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie und Ihr Unternehmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 gilt.

Verarbeitungs-Tätigkeiten

Zur Erfüllung der Datenschutz-Grundvorordnung ist eine Liste der Verarbeitungstätigkeiten nötig. Diese Liste sollte sämtliche personenbezogenen Vorgänge enthalten.

Betroffenen-Rechte

Die DSGVO hat diese Rechte deutlich ausgebaut. So ist das Recht auf Auskunft, Veränderung der eigenen Daten, Vergessenwerden explizit aufgenommen worden.

Mitarbeiter & betriebliche Regelungen

Damit sind einheitliche Regelungen für Mitarbeiter im Betrieb gemeint, z.B. private Nutzung geschäftlicher E-Mail-Accounts. Verpflichtungen auf Datenschutz, Einwilligungen bei Fotoverwendung in Medien.

Datensicherheit

Eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten ist die automatisierte Datenverarbeitung. IT-Sicherheit spielt hier eine wesentliche Rolle, sie muss dem Stand der Technik entsprechen.

Datenschutz-Management-System

Im Datenschutz-Management-System legt die Unternehmensleitung Leitlinien für den Umgang mit personenbezogen Daten fest. Alle Mitarbeiter* erhalten diese Leitlinien. Im Datenschutzkonzept und Handbuch stehen die Systematik und die Konkretisierungen.

Webauftritt

Beim Besuch Ihrer Webseite werden teilweise umfangreiche personenbezogene Daten erhoben. Auf diese Verarbeitungen ist entsprechend der Datenschutzgrundverordnung und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) hinzuweisen.

Auftrags-verarbeitung

Verantwortliche beauftragen Auftragsverarbeiter für Datenverarbeitung. Verpflichtungen, Weisungen, Sicherheit und Vertraulich-keit sind in Auftragsverar-beitungsvereinbarungen geregelt.

Schulung der Mitarbeiter

Sensibilisierung des Umgangs mit personenbezogenen Daten spielt eine entscheidende Rolle. Mitarbeiter* sollten entsprechend geschult werden. Ausserdem verpflichten sich die Mitarbeiter* zum Datenschutz schriftlich.
Karsten Beyer
5/5
Die Cloudexperten als Partner

Kundenstimmen

Klasse Partner

Die Cloudexperten sind kompetent und klasse Partner. Im Datenschutz-Audit haben wir erkannt, wie viele Löcher es zu stopfen gab. Jetzt sind wir sicher, dass wir gut aufgestellt sind, wenn es um Datenschutz geht.

Bernd Neureuther
5/5

Zu empfehlen

Unsere Webseite wurde gehackt. Das hat uns vor Augen geführt, wie schnell es einen treffen kann. Danach haben wir mit Herrn Kowoll ein umfassendes Konzept ausgearbeitet, wie wir uns in Zukunft schützen können. Die Cloudexperten kann ich jedem Unternehmen nur empfehlen.

Tabea Niemetz
5/5

Schnelle Hilfe

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Herrn Kowoll zusammen und waren immer begeistert, dass er uns schnell und kompetent ein Lösung für unsere Probleme liefern konnte.

Mario Brandt
5/5

Kompentes Team

Ein Freund hat mir die Cloudexperten empfohlen, als es darum ging eine umfassende Cloud-Lösung für unseren Betrieb zu schaffen. Wir haben Herrn Kowoll und sein Team als kompetente Ansprechpartner kennengelernt, mit  denen wir gerne zusammenarbeiten.

Karin Weinberger
5/5

Wertvolle Hilfe

Nach der Übernahme eines Mitbewerbers habe ich festgestellt, dass wir nicht vorhergesehene Probleme mit den unterschiedlichen Systeme in beiden Unternehmen hatten. Herr Kowoll hat mit seinen Schnittstellen wertvolle Hilfe geleistet, die angestrebten Einsparpotentiale doch noch zu realisieren.

Michael Bender
5/5

Fünf Sterne

Ich kann Herrn Kowoll nur fünt Sterne geben, denn wir sind mit ihm äußerst zufrieden.

Lukas Mayer
5/5

Werden Sie ein Cloudexperte!

Lassen Sie sich von uns zum Cloudexperten qualifizieren (Fördermittel).
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In unserem Blog erhalten Sie wertvolle Tipps und Tricks für dem Umgang mit Daten und Anwendungen.

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